Meldung vom 17.04.2025

Gemeinsam schützen, statt einfach nutzen: Öffentliche Grünflächen

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Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Stadtwälder und Wiesen – das sind keine „freien Flächen“, die man einfach so benutzen kann, wie man will. Sie sind unser gemeinsamer Schatz! Sie machen unsere Stadt lebenswerter, bieten Raum für Erholung, Spiel, Sport und Natur – und helfen, das Klima in der Stadt zu verbessern. Deshalb stehen sie unter Schutz. Denn wir wollen, dass #stralsundwächst 

Im Stadtwald
Stadtwald 

Aber: Manchmal sieht man den Flächen nicht an, wie wichtig sie sind. Manche Grundstücksbesitzer erweitern deshalb ihre privaten Gärten auf öffentliches Grün – oft ohne böse Absicht. Da wird ein Blumenbeet angelegt, ein Trampolin aufgestellt, ein Komposthaufen eingerichtet oder gar ein Zaun gezogen. Doch damit wird öffentlicher Raum für den eigenen Nutzen zweckentfremdet – und die Fläche steht dann allen anderen nicht mehr zur Verfügung. Das ist nicht nur unfair, sondern auch verboten. Und es verursacht zusätzliche Arbeit und Kosten – die am Ende alle tragen.

Schillanlagen
Schillanlagen

Was geht – und was nicht?
➡️ Alles, was der privaten Nutzung dient, gehört auf Ihr eigenes Grundstück.
➡️ Wenn Sie etwas vorübergehend auf einer städtischen Fläche aufstellen möchten, stellen Sie vorher einen Antrag auf Sondernutzung.
➡️ Pflanzen Sie nur auf Ihrem eigenen Grundstück. Wenn Sie Ideen oder Wünsche zur Begrünung der angrenzenden öffentlichen Fläche haben, sprechen Sie uns einfach an – wir kümmern uns darum.
➡️ Bitte schneiden oder entfernen Sie keine Bäume oder Sträucher auf städtischem Grund – auch nicht „nur ein bisschen“.

Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?
Wer unerlaubt öffentliche Grünflächen nutzt, muss mit Konsequenzen rechnen:
✅ Sie werden aufgefordert, alles wieder zu entfernen.
✅ Zusätzlich kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Sie haben Fragen oder möchten etwas klären?
📞 Abteilung Grün- und Parkanlagen: Tel. 253-421
📞 Abteilung Forsten: Tel. 253-446
🔗 Weitere Infos & Anträge finden Sie hier: Grünflächensatzung & Sondernutzung 

Wulflamufer
Wulflamanlagen